Laue Sommerabende sind wunderschön – draußen auf der Terrasse. Im Haus möchten wir es gerne angenehm kühl haben. So schläft es sich einfach besser! Aber jetzt die Klimaanlage oder den Ventilator anschalten? Das ist nicht besonders nachhaltig. Viel besser ist ein guter Sonnenschutz: Rollläden, Textilscreens oder Markisen schützen unser Haus im Sommer vor Wärme – und lassen sie im Winter nicht entweichen. Und dafür gibt es jetzt sogar Geld vom Staat.
Alles, was Sie über die neue Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude wissen müssen:
1. Wie hängen Sonnenschutz und Energieverbrauch zusammen?
2. Kann ich Sonnenschutz staatlich fördern lassen?
3. Was ist die Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude (BEG)?
4. Was müssen Hausbesitzer für die Förderung beachten?
5. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Sonnenschutz gefördert wird?
6. Wie hoch ist die Fördersumme?
Je weniger ein Raum von außen gegen Hitze geschützt ist, desto mehr müssen Sie mit energieintensiven und oft wenig umweltfreundlichen Hilfsmitteln wie Klimaanlagen nachhelfen. Die gute Nachricht: Rollläden, Raffstores oder Textilscreens können beim Wärmeschutz eine entscheidende Rolle spielen. Außen am Gebäude angebracht, halten sie Wärme fern und sorgen für angenehme Raumtemperaturen. Und im Winter halten Rollläden und Co. die teure Heizwärme in Wohnung oder Haus. So können Verbraucher jedes Jahr bis zu 15 Prozent Heizenergie sparen – nicht nur in den aktuellen Zeiten ein wichtiges Argument. Nun lohnt sich die Installation gleich doppelt: Anfang 2021 ist die neue Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Sie bietet mit bis zu 60.000 Euro jährlich Darlehen und Zuschüsse für nachhaltiges Bauen.
Der Staat fördert energetische Maßnahmen seit Langem mit hohen Summen, denn effiziente Gebäude sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Seit 2021 gelten auch bestimmte Sonnenschutzlösungen als förderbare Maßnahme. Im Einzelnen geht es dabei um Sonnenschutz, der außen am Gebäude angebracht wird und parallel zum Fenster verläuft. Das heißt: Dank der Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude (BEG) können Sie für alle Arten von Rollläden, Außenjalousien, Fenstermarkisen und Überglasmarkisen für Wintergärten Förderung beantragen. Außerdem sind auch Motoren, Steuerungen und Smart-Home-Lösungen förderfähig.
Mit der Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen neu aufgesetzt. Die neue Richtlinie besteht aus drei Teilprogrammen: Nach der BEG WG können Wohngebäude gefördert werden, während die BEG NWG die Förderung von Baumaßnahmen an sogenannten Nichtwohngebäuden regelt. Wohnen Sie bereits im Eigenheim, ist dagegen vor allem die dritte Kategorie der Richtlinie interessant: Auf Grundlage der BEG EM – „EM“ steht für Einzelmaßnahmen – werden Arbeiten an bestehenden Gebäuden gefördert, die diese energieeffizienter machen. Dazu zählt auch Wärmeschutz, zum Beispiel über außenliegenden Sonnenschutz. Auch, wenn Sie kein ganzes Effizienzhaus planen, können Sie also von den Fördermitteln profitieren.
In der BEG EM fällt Sonnenschutz unter das Stichwort "sommerlicher Wärmeschutz". Die Richtlinie spricht hier von "außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung", also Außensonnenschutz, der zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung verfügt. Das bedeutet: Wenn Sie Außensonnenschutz planen, können Sie dafür Fördermittel nach der BEG EM beantragen. Auch die Smart-Home-Integration kann gefördert werden – zum Beispiel mit dem System TaHoma Switch von Somfy. Fördermittel beantragen Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Besonders praktisch: Sie brauchen nur einen einzigen Antrag zu stellen, auch wenn Sie mehrere Maßnahmen planen.
Planen Sie aktuell den Hausbau oder die vollständige Sanierung eines Gebäudes, lohnt sich auch ein Blick in die BEG WG: Hier können Sie eine ganze Reihe von Projekten als förderfähige Kosten geltend machen, zum Beispiel Wärmedämmung, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizung oder den Einbau bestimmter Fenster. Es lohnt sich also, den "sommerlichen Wärmeschutz" von Anfang an in die Planung einzubeziehen.
Die wichtigste Voraussetzung für die Förderung: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Eine nachträgliche Förderung von bereits installiertem Wärmeschutz ist nicht möglich. Eigentlich selbstverständlich: Das Haus muss in Deutschland stehen und Sie müssen Eigentümer, Pächter oder Mieter sein. Beantragen Sie Förderung nach BEG EM, muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Gebäude, das Sie nachrüsten möchten, außerdem mindestens fünf Jahre alt sein.
Möchten Sie Fördermittel im Sinne des "sommerlichen Wärmeschutzes" in Anspruch nehmen, müssen Sie außerdem in jedem Fall einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Dieser beurteilt, ob die Maßnahmen, die Sie planen, der Richtlinie entsprechen, und schützt Sie vor Fehlplanungen. Technische Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist, dass Ihre Maßnahmen der DIN-Norm 4108-2: 2013-02 entsprechen. Sie regelt die Anforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen zum Beispiel in Wohnhäusern. BMWK, BAFA und die KfW Bankengruppe führen gemeinsam die sogenannte Energieeffizienz-Experten-Liste, über die Sie entsprechende Fachleute finden können.
Für die Förderung infrage kommen alle den Anforderungen entsprechenden Umbauten ab 2.000 Euro. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit – also Wohnung oder Haus – können Sie maximal 60.000 Euro geltend machen und 15 Prozent der Investitionssumme als Förderung beantragen. Insgesamt ist die Förderung auf 600.000 Euro gedeckelt. Auch Fachplanungsleistungen zählen als förderfähige Kosten – also zum Beispiel die Ausgaben für den Energieeffizienz-Experten. Diese können mit 50 Prozent bezuschusst werden, bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro.
Planen Sie Investitionen über mehrere Jahre, können Sie noch mehr sparen: Lassen Sie bei der Energieberatung einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Für jede Maßnahme aus diesem Plan bekommen Sie mit der BEG fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung.
Genaueres zu den einzelnen Förderkriterien finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zum Thema liefert außerdem der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V.. Die KfW Förderungen für Ihren Sonnenschutz wurden im Juli 2022 eingestellt.
Ja, denn im Klimaschutzprogramm 2030 sind auch steuerliche Fördermöglichkeiten für Sonnenschutz enthalten. Dazu zählen klimafreundliche Investitionen in Wohngebäude wie zum Beispiel ein außenliegender Sonnenschutz. Konkret können Haus- und Wohnungsbesitzer, deren Immobilien älter als 10 Jahre sind und von ihnen selbst genutzt werden, mit außenliegendem Sonnenschutz Steuern sparen. Und zwar 20% der Rechnungssumme beziehungsweise maximal 40.000 € über drei Jahre verteilt, bei einer Gesamtinvestition von maximal 200.000 €. Vorausgesetzt ist, dass es sich um parallel zum Fenster verlaufenden Sonnenschutz wie Rollläden, Senkrechtmarkisen, Raffstoren und Jalousien handelt. Eingebaut werden muss dieser von Fachunternehmen, zum Beispiel einem Rollladen- und Sonnenschutztechniker.
Die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten ist für die steuerliche Förderung nicht vorgeschrieben, bei umfassenden Sanierungen aber durchaus zu empfehlen. Sie können auch diese Kosten bis zu 50 % von der Steuerschuld abziehen.